> Chris Leick <c.leick@vollbio.de> hat am 16. Juli 2013 um 09:54 geschrieben: > > > Holger Wansing schrieb: > > Pfannenstein Erik wrote: > > > >> Chris Leick wrote: > >> > >> > >>>> <correction pcsc-lite "Repariert Versionsaufstiege > >>>> aus Squeeze und die Prüfung, ob systemd läuft"> > >>>> > >>> Systemd (am Anfang groß) kleinschreiben würde ich solche Programmnamen > >>> nur, wenn es um die Aufrufsyntax geht, in normalen Sätzen sind es > >>> normale Nomen, die meiner Meinung groß geschrieben werden. > >>> > >> Da sind aber auch Spezialfälle wie »runcmd()« und »if-modified-since« dabei und die > >> kann ich nicht einfach groß schreiben. Nenn mich mutlos, aber in dieser Nachricht > >> geh ich lieber auf Nummer Sicher und orientiere mich an der Vorlage. > >> > > Full ACK für dieses Statement. > > > > Mir ging diese Denkweise auch immer gegen den Strich. Es geht hier schließlich > > auch um Eigennamen, und da ist die künstlerische Freiheit mit im Spiel, die dem > > Erfinder/Autor erlaubt, das Wortkonstrukt klein zu schreiben. > > > > Die Regeln sind klar: > http://www.duden.de/sprachwissen/rechtschreibregeln/fremdwoerter > Regel 40: > "Bei mehrteiligen Substantiven und substantivischen Aneinanderreihungen > werden das erste Wort und die substantivischen Bestandteile > großgeschrieben <§ 55 (3)>." > > Bei einer Deutscharbeit in der Schule würde das zurecht als Fehler > angestrichen. Eure Kreativität und künstlerische Freiheit in Ehren, aber > es ist schlicht ein Rechtschreibfehler.
Wie erklärst du dann zum Beispiel die Schreibweise des Begriffs OpenVPN ?
Man kann hier durchaus argumentieren, dass es hierbei um Eigennamen geht.
Und dafür gelten die normalen Regeln nicht pauschal.
Holger
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