Am 20.12.24 um 10:00 schrieb Mechtilde:
Hallo zusammen,die Annahmepflicht einer E-Rechnung ab dem 01.01.2025 bezieht sich ja auf alle Unternehmer im Sinne des § 2 UStG. Das Heißt auch alle Beteiligte, die weitere Einkünfte, als die aus Nichtselbstständiger Tätitgkeit und/oder Kapitaleinkünfte haben.Mit welchen Tools könnt Ihr E-Rechnungen annehmen, lesen und archivieren. Viele Grüße
Ich benutze mittlerweile https://www.portinvoice.com/ Kostet 10 EUR/mtl., 600 Rechnungen pro Jahr können archiviert werden. -- Hörmann Solutions Johann Hörmann https://www.hoermann-solutions.com