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Re: E-Rechnung - Annahmepflicht ab 01.01.2025



Am 20.12.24 um 10:00 schrieb Mechtilde:
Hallo zusammen,

die Annahmepflicht einer E-Rechnung ab dem 01.01.2025 bezieht sich ja auf alle Unternehmer im Sinne des § 2 UStG. Das Heißt auch alle Beteiligte, die weitere Einkünfte, als die aus Nichtselbstständiger Tätitgkeit und/oder Kapitaleinkünfte haben.

Mit welchen Tools könnt Ihr E-Rechnungen annehmen, lesen und archivieren.

Viele Grüße

Ich benutze mittlerweile

https://www.portinvoice.com/

Kostet 10 EUR/mtl., 600 Rechnungen pro Jahr können archiviert werden.

--
Hörmann Solutions
Johann Hörmann
https://www.hoermann-solutions.com


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