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Re: E-Rechnung - Annahmepflicht ab 01.01.2025



Hallo,

Am 20.12.2024 um 09:52 schrieb Mechtilde:
Hallo zusammen,

die Annahmepflicht einer E-Rechnung ab dem 01.01.2025 bezieht sich ja auf alle Unternehmer im Sinne des § 2 UStG. Das Heißt auch alle Beteiligte, die weitere Einkünfte, als die aus Nichtselbstständiger Tätitgkeit und/oder Kapitaleinkünfte haben.

Mit welchen Tools könnt Ihr E-Rechnungen annehmen, lesen und archivieren.

Annehmen als E-Mail-Anhang.

Lesen hiermit:
https://quba-viewer.org/

Archivieren durch Speichern des E-Mail-Anhangs.

Rolf


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