Hallo, Am 20.12.2024 um 09:52 schrieb Mechtilde:
Hallo zusammen,die Annahmepflicht einer E-Rechnung ab dem 01.01.2025 bezieht sich ja auf alle Unternehmer im Sinne des § 2 UStG. Das Heißt auch alle Beteiligte, die weitere Einkünfte, als die aus Nichtselbstständiger Tätitgkeit und/oder Kapitaleinkünfte haben.Mit welchen Tools könnt Ihr E-Rechnungen annehmen, lesen und archivieren.
Annehmen als E-Mail-Anhang. Lesen hiermit: https://quba-viewer.org/ Archivieren durch Speichern des E-Mail-Anhangs. Rolf