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Re: Schutz vor SPAM



Am 02.06.2017 um 14:09 schrieb Torsten Berger:

>> der Puls steigt. Wenn es ersichtlich von deutschen Dienstleistern kommt,
>> schicke ich denen auch gerne mal das T5F.
> Schonmal einen Erfolg damit erzielt? Sieht mir mehr wie ein zahnloser
> Tiger aus - oder täusche ich mich da?

Es macht auf der anderen Seite Arbeit. Vor allem, wenn man statt des
IIRC von einem juristischen Laien verfassten T5F so was hier verwendet:
<https://www.kanzlei-hoenig.de/2010/spam-abmahnung-in-einer-minute/>

Wenn man das nötige Kleingeld zum Vorstrecken hat (pro Fall ca. 1000
EUR), kann man dann auch die juristische Keule schwingen und eine EV
oder ein Unterlassungsurteil erwirken.

Mache ich bei denen, die mir ungebührlich antworten.
Bis jetzt erfolgreich im Sinne von:
- vorgestrecktes Geld wieder da
- Spammer muss Auskunft erteilen und Unterlassung erklären
  (strafbewehrt, d.h. nächster Verstoß wird richtig teuer)
- Spammer bespammt mich nicht mehr

Gruß
Stefan


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