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Re: Ausgaben-Verwaltung und Garantie



Hallo Bjoern,

> ... Allerdings brauchst du immer den Original-Beleg und
> somit hatte dies für uns keinen Mehrwert.

Kann ich in anderem Zusammenhang bestätigen: Ich arbeite in einer
großen Gemeinschaftspraxis. in der die Überweisungsscheine
zusammen mit Arztbriefen u.ä. eingescannt werden.

Im Zweifelsfalle haben wir _immer_ die Originale vorzuweisen, wenn es
um eine Kontrolle geht. Der Scan wird bestenfalls als Indiz gewertet,
dass es einen Schein gegeben haben könnte.

Selbst unsere Anmelde- und Aufklärungsbögen werden nach dem Scannen
noch nicht entsorgt, weil bei einem möglichen Rechtsstreit der Scan
nicht gilt!

Gruß,
Michael


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   / / / / /__/      Michael Höhne /
  /   / / /  /  mih-hoehne@web.de /
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