Jan Kappler: > Am 07.07.2013 01:42, schrieb Jochen Spieker: >> >> http://de.wikipedia.org/wiki/Vorbereiten_des_Aussp%C3%A4hens_und_Abfangens_von_Daten > > […] > Allein wenn ich Formulierungen wie "subjektives Merkmal der Vorbereitung > einer Computerstraftat" lese, rollen sich mir die Fußnägel hoch! Was > bilden sich Rechtsverdreher eigentlich ein? Reicht es aus, wenn ich hier > verkünde, ich wolle irgendwas machen, obwohl das nur im Scherz gemeint > ist? Haben die werten Vertreter unserer Justiz jetzt schon Detektoren > für eine "subjektive Vorstellung des Handelnden"? Dass Straftatbestände objektive und subjektive Merkmale haben, ist nicht ungewöhnlich. Beispiel: "Vorsatz". J. -- I often blame my shortcomings on my upbringing. [Agree] [Disagree] <http://www.slowlydownward.com/NODATA/data_enter2.html>
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