Joerg.Schilling@fokus.fraunhofer.de (Joerg Schilling) writes: > Fall 2: Anderer Code ruft GPL Code ----> hier kann ein abgeleitetes > Werk entstehen und dann wäre > die Kombination unzulässig. > > Mit "linken" hat das aber in jedem Fall nichts zu tun. Wenn Du jetzt darauf hinaus willst, dass es zur Verwendung des GPL Codes nach dem statischen Linken ja erst zur Laufzeit kommt und deshalb Fall 2 nicht anwendbar wäre, dann bist Du für nur noch ein Troll. mfg Eric
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