Re: Gültigkeit der GPL in .de
Juergen Sauer <juergen.sauer@automatix.de> wrote:
> Am Dienstag, 6. September 2005 11:50 schrieb Frank Küster:
>> Welches Gericht war denn die letzte Instanz?
> http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?list=1&forum_id=61622
Das erstinstanzliche Gericht hat die einstweilige Verfügung bestätigt.
Als der Artikel geschrieben wurde (Juli 2004) war es noch nicht
rechtskräftig.
> Keine Berufung,
Woher weisst du das?
> condukentes Handeln von sitecom
Inwiefern haben sie konkludent gehandelt?
> Damit die die GPL wohl in D im Geritsverfahren bestätigt.
Wenn das Urteil rechtskräftig wurde, in einem erstinstanzlichen. Das
ist schon mal nicht schlecht, aber Sicherheit gibt es nicht.
Gruß, Frank
--
Frank Küster
Inst. f. Biochemie der Univ. Zürich
Debian Developer
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