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Re: Gültigkeit der GPL in .de



Juergen Sauer <juergen.sauer@automatix.de> wrote:

> Am Dienstag, 6. September 2005 11:50 schrieb Frank Küster:
>> Welches Gericht war denn die letzte Instanz?
> http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?list=1&forum_id=61622

Das erstinstanzliche Gericht hat die einstweilige Verfügung bestätigt.
Als der Artikel geschrieben wurde (Juli 2004) war es noch nicht
rechtskräftig. 

> Keine Berufung, 

Woher weisst du das?  

> condukentes Handeln von sitecom

Inwiefern haben sie konkludent gehandelt?

> Damit die die GPL wohl in D im Geritsverfahren bestätigt.

Wenn das Urteil rechtskräftig wurde, in einem erstinstanzlichen.  Das
ist schon mal nicht schlecht, aber Sicherheit gibt es nicht.

Gruß, Frank
-- 
Frank Küster
Inst. f. Biochemie der Univ. Zürich
Debian Developer



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