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Re: Allgemeiner Beschluss



Moin,

wenn der allgemeine Beschluss in Debian eine völlig eigene Sache ist, die
es so nirgendwo anders gibt, sollte er groß geschrieben werden.
Ist jedoch eine Anlehnung an den jusristischen allgemeinen Beschluss
vorhanden, wo ein allgemeiner Beschluss eben ein allgemeiner Beschluss ist,
der impliziert, dass für Einzelfälle noch Sonderregelungen erarbeitet
werden müssen, sollte er klein geschrieben werden.

Gibt es diese Art Beschluss wirklich nur in Debian?

MfG


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