[Date Prev][Date Next] [Thread Prev][Thread Next] [Date Index] [Thread Index]

Korrekturen fuer cryptoinmain.wml



Hallo,
anbei die deutsche Ueberetzung von cryptomain[1], um deren Uebersetzung
wir(?) gebeten hatten[2]. Da das Dokument etwas laenglich ist und
einge Menge rechtlicher Fragen behandelt, wollte ich es hier zur
Korrektur stellen, bevor ich es naechste Woche dann in das Web-CVS
schreibe.

Vielen Dank fuer alle Korrektur- und Verbesserungsvorschlaege.

Viele Gruese

       Helge

[1] http://www.debian.org/legal/cryptoinmain
[2] http://www.debian.org/international/German/
-- 
      Dr. Helge Kreutzmann                     debian@helgefjell.de
           Dipl.-Phys.                   http://www.helgefjell.de/debian.php
        64bit GNU powered                     gpg signed mail preferred
           Help keep free software "libre": http://www.ffii.de/
#use wml::debian::template title="Untersuchung �ryptographische Software im �Main�-Archiv von Debian" BARETITLE=true
#use wml::debian::acronyms

# Nota bene! This is basically draft text from the lawyers, and it must
# _not_ be modified for spelling errors and such. Formatting changes are
# fine (I think). -- Joy

<p><strong>Anmerkung des �ersetzers:</strong> Obwohl diese �ersetzung mit 
   Sorgfalt erstellt wurde, ist nur der <a href="cryptoinmain.en.html">englische
   Originaltext dieser Untersuchung</a> verbindlich.</p>

<table width="100%" summary="mail headers">
<colgroup span="2">
<col width="10%">
<col>
</colgroup>
<tr><td>An:</td>
	<td><a href="http://www.spi-inc.org/";>Software in the Public Interest</a>, <a href="http://www.debian.org/";>Debian-Projekt</a></td></tr>
<tr><td>Von:</td>
	<td>Roszel C. Thomsen II, Partner, <a href="http://www.t-b.com/";>Thomsen &amp; Burke LLP</a></td></tr>
<tr><td>Datum:</td>
	<td>31. Juli 2001</td></tr>
<tr><td>Re:</td>
	<td>Untersuchung �ryptographische Software im <q>Main</q>-Archiv von Debian</td></tr>
</table>


<p>Vielen Dank f�se M�chkeit, Kommentare zu Sam Hartmans Wei�uch mit 
   dem Titel <q lang="en">Exploring Cryptographic Software in Debian's Main 
   Archive</q> abzugeben.</p>

<p>Wir stellen diese Informationen als allgemeine Richtlinien f� bereit. 
   BXA verlangt, dass jede Einheit, die Exporte durchf�sich mit
   ihren best�genden Auflagen &ndash; die in den 
   Exportadministrationsregulierungen beschrieben sind &ndash; vertraut macht 
   und diese einh�. Beachten Sie bitte, dass sich diese Regelungen �ern
   k�n. Wir empfehlen, dass Sie eine Rechtsauskunft einholen, wenn Sie zu 
   exportieren versuchen wollen. Zus�lich k�e der Import von 
   Verschl�ng in einigen L�ern beschr�t sein. Wir empfehlen, dass
   Sie in den betroffenen L�ern Rechtsauskunft einholen oder Kontakt zu den 
   betroffenen Regierungsorganisationen in diesen L�ern aufnehmen.</p>

<p>Als Hintergrundinformation: Der Export kryptographischer Software aus
   den Vereinigten Staaten wid durch die United States 
   Export-Administration-Regulierungen (<q>EAR</q> 15 CFR Teil 730 ff.),
   betrieben durch die Export-Administration des Handelsministeriums
   (<q><acronym lang="en" title="Bureau of Export Administration">\
   BXA</acronym></q>) geregelt. BXA �beitete die vorhergehenden Regelungen
   des EARs bez� kryptographischer Software zu letzt am 19. Oktober
   2000. Ich beziehe mich auf diese <q>neue US-Regularien</q>, um sie von
   vorhergehenden, restriktiveren Regularien zu unterscheiden.</p>

<p>Als die Clinton-Administraton nach Washington kam, wurde der Export von
   Verschl�ngsgegenst�en aus den Vereinigten Staaten als <q>Munition</q>
   unter der Waffenexportkontrolle-Verordnung und den internationalen 
   Waffenhandel-Regularien geregelt. Die meisten Antr� auf Exportlizenz f� starke Verschl�ng wurden abgelehnt. Die Industrie und �ntliche
   Interessensgruppen betrieben Lobby-Arbeit zur Liberalisierung und die 
   Clinton-Administration reformierte die veralteten US-Exportkontrollen f� Verschl�ngsgegenst�e in einer Serie von graduellen Schritten, was in
   die neue US-Regulierungen gipfelte. Die neue Bush-Administration denkt �  weitere Liberalisierungen nach, die im Laufe des Jahres ver�ntlicht werden
   k�en.</p>

<p>Trotz dieser Lieberalisierungen bleiben die US-Exportregelungen bez�
   kommerziellen Verschl�ngsgegenst�e komplex und fehlertr�tig.
   Amerikanische Firmen m�vor dem Export von Verschl�ngsgegenst�en 
   diese zur technischen Begutachtung bei den Nachrichtendiensten einreichen. 
   Exporte an einige Beh�n ausl�ischer Regierungen ben�en Lizenzen, wie
   auch bei Exporten an Telekommunikations- und Internetdiensteanbieter, die 
   Dienste bestimmten Regierungsbeh�n bereitstellen wollen. Schlie�ich 
   sind f�le Exporte auch nach dem Export aus den Vereinigten Staaten 
   Berichtsanforderungen zu erf� Daher legen die 
   Verschl�ngsexportkontrollen der USA weiterhin eine signifikante Last auf
   amerikanische Firmen und schr�en den weltweiten Einsatz starker 
   Kryptographie in kommerziellen Software-Programmen ein.</p>

<p>Nicht alle Software-Programme mit Verschl�ng sind allerdings
   kommerzielle Produkte. F�cke des EARS fallen kryptographische
   Quellcodekontrollen in drei Kategorieren: (a) Open Source, (b)
   Gemeinschaftsqullen und (c) propriet� Quellen. Die Regeln, die die
   einzelnen Arten des Quellcodes regeln, sind verschieden, und sie wurden in 
   wichtigen Gesichtspunkten in Bezug auf die neue US-Regulierung erg�t.</p>

<p>Open Source bezieht sich auf Software, die ohne Einschr�ung unter einer
   GNU-artigen Lizenz kostenlos f� �fentlichkeit verf�ist. Debian
   scheint in diese Kategorie zu fallen. Die alte Regulierung erlaubte den
   Export von Open Source ohne technische Begutachtung an jeden Endbenutzer 
   unter der Voraussetzung, dass die Person, die die Open Source-Software
   bereitstellte, zeitgleich eine Benachrichtigung an die BXA und die National
   Security Agency (<q>NSA</q>) einreichte. Allerdings schwieg sich die alte 
   Regulierung in Bezug auf die Einschr�ungen (falls vorhanden) f� Export
   von aus Open Source �tzter Software aus.</p>

<p>Unter der neuen US-Regulierung ist nicht nur Open Source sondern auch
   daraus �tzte ausf�e Software zum Export unter den gleichen 
   Bedingungen wie Open Source selbst berechtigt, vorausgesetzt, dass die
   �tzte Software unter den gleichen Bedingungen wie die Open Source selbst
   ohne Einschr�ungen und kostenlos verf�ist. Falls Sie die �tzte 
   Software zu einem Produkt hinzuf�das Sie gegen Bezahlung vertreiben, 
   gelten ungl�herweise f� entstandene Produkt alle Regeln, die auch 
   f�merzielle Software-Programme gelten. Beispielsweise m�sie bei der
   BXA und NSA f�e einmalige technische Begutachtung eingereicht werden, 
   wie dies oben beschrieben ist.</p>

<p>Gemeinschaftsquellen beziehen sich auf Software, die der �fentlichkeit
   kostenlos f�ht-kommerzielle Verwendung zur Verf�steht, die aber
   weiteren Einschr�ungen f� kommerziellen Einsatz unterliegt.
   Gemeinschaftsquellen k�n im Prinzip unter den gleichen Bedingungen
   wie Open Source exportiert werden, allerdings unterliegen 
   Gemeinschaftsquellen detailierteren Berichtsanforderungen.</p>

<p>Properit� Quellen beziehen sich auf allen Quellcode, der weder <q>Open
   Source</q> noch <q>Gemeinschftsquellen</q> ist. Exporteure d�
   properit�n Quellcode zu jedem Endbenutzer in der EU in seinen Partnern
   sowie jedem nicht-Regierungs-Endbenutzer in jedem anderen Land bereitstellen,
   sobald Sie die technischen Begutachtung bei der BXA und NSA angemeldet haben.
   Die Berichtsanforderungen f�einschaftsquellen gelten auch f� properit� Quellen.</p>

<p>Bitte beachten Sie, dass Personen in den USA, die auf Sites au�rhalb der USA
   ver�ntlichen k�n, unter die US-Gesetzgebung fallen, selbst falls sie 
   dies in ihrer pers�chen Kompetenz tun. Daher sollten Sie Personen in den
   USA warnen, dass ihre Ver�ntlichung auf dem aktuellen Krypto-Server 
   au�rhalb der USA dennoch unter die US-Regulierungen f�t.</p>

<p>Schlie�ich sollten Sie beachten, dass eine Kernmenge an US-Exportkontrollen
   auf alle Exporte von Open Source-Kryptosoftware aus den Vereinigten Staaten
   zutrifft. Im Kern verbieten diese Kontrollen den Export von Open 
   Source-Kryptosoftware unter der <q>License Exception TSU</q> an (1) 
   verbotene Gesellschaften (aufgef�nter <a 
   href="http://www.bxa.doc.gov/DPL/Default.shtm";>\
   http://www.bxa.doc.gov/DPL/Default.shtm</a>), (2) verbotene L�er (derzeit
   Kuba, Iran, Irak, Libyen, Nord Korea, Sudan, Syrien und das von den Taliban 
   besetzte Afghanistan) und (3) Design, Entwicklung, Bevorratung, Produktion 
   oder Verwendung nuklearer, chemischer oder biologischer Waffen oder 
   Raketen.</p>

<p>Mit diesem Hintergrund werden Ihre speziellen Fragen im Hinblick auf Debian
   in der Reihenfolge beantwortet werden, in der sie im Wei�uch von Sam Hartman
   (hier in kursiv) auftauchen,</p>

<hr />

<h2><i>Untersuchung �ryptographische Software im <q>Main</q>-Archiv von Debian</i></h2>

<p><i>Sam Hartman</i></p>

<p><i>Debian-Projekt</i></p>

<hrline />

<p style="margin-left: 2em">
    <i>Debian ist ein Freies Betriebssystem. Derzeit trennt Debian aus Gr�    des US-Exports die kryptographische Software in ein separates Archiv ab, 
    das sich au�rhalb der USA befindet. Dieses Dokument fasst die Fragen
    zusammen, deren Beantwortung aus rechtlicher Sicht wir ben�ten, um diese
    zwei Archive zusammenzufassen.</i></p>

<hrline />

<h3><i>�er Debian</i></h3>

<p><i>Debian ist eine Gruppe von Einzelpersonen, die an der Erstellung eines
   Freien Betriebssystems arbeiten. Diese Einzelpersonen sind f� 
   Entscheidungen, die sie w�end der Arbeit an Debian treffen, 
   verantwortlich; es gibt keine rechtsf�ge Organisation <q>Debian</q> f�die die Entwickler arbeiten oder f� sie Entscheidungen treffen. Es
   gibt eine eingetragene gemeinn� Organisation, Software in the Public
   Interest (SPI), die f�ian Geld und Ressourcen verwaltet. Daher k�n
   Entscheidungen der Entwickler Einflu�auf die Ressourcen von SPI haben und
   daher SPI betreffen. Verschiedene F�r besitzen andere Debian-Ressourcen.
   Debian h�t im allgemeinen von Sponsoren f�zanbindung ab. Es gibt auch
   externe Gruppen, die die Debian-Software auf Spiegel kopiert, so dass 
   Personen aus der ganzen Welt sie herunterladen und verwenden k�n. Andere 
   erstellen und verkaufen CDs mit Debian. Alle diese Gruppen k�en zu einem 
   gr�en oder kleineren Umfang haftbar f� Entscheidungen von Debian 
   sein. Wir wollen uns derart verhalten, dass die Haftung f�e Parteien 
   minimiert, und innerhalb dieser Randbedingungen der Wert unserer Bem�n 
   maximiert wird.</i></p>

<p><i>Wie alle Betriebssystemh�ler muss Debian kryptographische Software
   aufnehmen. Diese Software stellt Sicherheit bereit, erlaubt es den Benutzern,
   am Internet-Handel teilzunehmen und f�ndere Aufgaben durch, die 
   Kryptographie ben�en. Heute wird diese Software auf einem Server au�rhalb
   der Vereinigten Staaten gespeichert, der als <q>non-US Server</q> bekannt 
   ist. Derzeit unternimmt Debian nichts, um die US-Entwickler beim Erf�der
   Exportregularien zu unterst�oder sie am Hochladen von Software zu 
   hindern. Wir m�en kryptographische Software von dem non-US-Server auf 
   unseren Hauptserver in den USA verschieben.</i></p>

<p><i>Mit der zunehmend vernetzten Art der Arbeit und der Tatsache, dass mehr 
   und mehr kritische Funktionen auf Rechnerplattformen verlagert werden und dem
   ungl�hen Wachstum von Unheil und vors�licher B�llligkeit wird 
   Sicherheit zunehmend wichtig. Kryptographie ist ein wichtiger Eckpfeiler f�eine Reihe von Sicherheitsprozessen. Alle Betriebssysteme, die keinen Versuch
   der nahtlosen Integration der Kryptographie unternehmen, sind wahrscheinlich 
   nicht wettbewerbsf�g.</i></p>

<p><i>Alle Software in eine einzige Quelle zu verlagern und der damit 
   einhergehenden M�chkeit, ein einzelnen CD-Satz zu erstellen, der 
   �ntegrierte kryptographische Unterst� verf�rleichtert den 
   Umgang sowohl den Benutzern wie auch den CD-H�lern und vereinfacht die 
   Arbeit der Entwickler beim Hochladen von Software zu diesen Sites sowie 
   die Replizierung der Software-Depots �as Internet.</i></p>

<p><i>Der Rest dieses Dokument konzentriert sich auf den Hauptserver in den USA
   und seinen Spiegeln und Kopien rund um die Welt. Es ist wichtig, zu erkennen,
   dass derzeit eine parallele Struktur zum Umgang mit dem non-US-Server
   aufgebaut ist.</i></p>

<p><i>Alle paar Monate ver�ntlichen Debian-Entwickler eine neue offizielle
   Version von Debian. Die Softwrae wird auf dem Haupt- (und f� kryptographische Software auf dem non-US-)Server f�e Gruppe von prim�n
   Spiegeln weltweit bereitgestellt. Diese Spiegel kopieren die Software vom dem
   Hauptserver und stellen sie Benutzern und sekund�n Spiegeln bereit. Die
   Benutzer k�n HTTP, FTP oder eine Vielzahl von anderen Methoden verwenden,
   um die Software zu erlangen. CD-Images werden den Benutzern und 
   Wiederverk�ern zur Verf�gestellt. Diese Images k�n von
   Einzelpersonen oder Personen, die Debian verkaufen/verschenken wollen, auf 
   physische CDs gebrannt werden.</i></p>

<p><i>Zus�lich gibt es zwei sich st�ig weiterentwickelnde Ver�ntlichungen
   von Debian: die Testing- und die Unstable-Ver�ntlichung. Diese
   Ver�ntlichungen werden t�ich durch Entwickler weltweit aktualisiert.
   Wie die offiziellen Ver�ntlichungen werden diese Ver�entlichungen
   auf dem Haupt- und den non-US-Servern den prim�n Spiegeln zur
   Verf�gestellt. Die prim�n Spiegel stellen die Software via HTTP,
   FTP und anderen Methoden sowohl Endbenutzern als aus sekund�n Spiegeln
   bereit. Manchmal werden von diesen Ver�ntlichungen CD-Images erstellt.
   Der wichtige Unterschied zwischen diesen sich st�ig weiterentwickelnden
   Ver�ntlichungen und der offiziellen Ver�ntlichung besteht darin, das
   erstere sich st�ig �ern.</i></p>

<p><i>Often laden Entwickler Bin�rogramme und Quellcode gleichzeitig hoch. 
   Allerdings unterst�wir verschiedene Arten von Computern, von denen jede
   ein anderes Bin�rogramm aus dem gleichen Quellcode verlangt. Die meisten
   Entwickler erstellen nur Bin�rogramme f�e der von uns unterst�   Computerarchitekturen wenn sie ein ge�ertes Programm hochladen. 
   Automatisierte Prozesse hohlen sich den hochgeladenen Quellcode um 
   Bin�rogramme f� anderen Architekturen zu erstellen. Daher werden die
   Bin�rogramme f� bestimmtes Quellcode-Programm wahrscheinlich sp�r
   als der Quellcode hochgeladen.</i></p>

<p><i>Einige Debian-Entwickler verwenden die Debian-Ressourcen auch, um an 
   unver�ntlichter Software zu arbeiten. Die hierf�m�genutzte
   Ressource ist der Debian CVS-Server. Der Quellcode f�jekte auf diesem
   Server ist fast immer �ntlich verf� kann sich aber mehrfach am Tag
   �ern. Der CVS-Server befindet sich in den USA.</i></p>

<p><i>Allerdings wird die meiste Debian-Software nicht direkt von 
   Debian-Entwicklern entwickelt. Stattdessen wird die Software von dritter
   Seite ver�ntlicht. Einige Software wird auf Sites innerhalb der USA
   ver�ntlicht, w�end andere Originalautoren ihre Software auf Sites 
   au�rhalb der USA der �fentlichkeit zur Verf�stellen. Die
   Debian-Entwickler sind daf�antwortlich, die Software in Debian zu
   integrieren. Als Teil dieser Aufgabe arbeiten viele Debian-Entwickler eng
   mit den Original-Softwareautoren zusammen und tragen dabei oft auch Code
   f� Originalver�ntlichungen bei.</i></p>

<p><i>Die Software in Debian entspricht den Debian-Richtlinien f�ie
   Software, den <acronym_DFSG />. Wir glauben, dass diese Software �ntlich
   verf�n Quellcode im Sinne von Abschnitt 740.13(e) der EAR hat. Die
   Richtlinien verlangen, dass der Quellcode weitervertrieben werden darf. 
   Indirekt verlangt die DFSG, dass man in der Lage ist, ohne Zahlung einer
   Geb�n Produkt zu vertreiben, das auf dem Quellcode basiert. Wir
   vertreiben den gesamten Quellcode als Teil unserer Ver�ntlichung. Andere
   Software wird in unserem Archiv non-free vertrieben, aber der Fokus dieses
   Dokuments liegt auf Software, die Frei im Sinne der DFSG ist. Wir w�n 
   daran interessiert zu wissen, in welchem Umfang wir Software, die nicht Frei
   im Sinne der DFSG ist und f� wir Quellcode vertreiben k�n, in die USA
   verschieben k�n. Allerdings m�en wir nicht, dass dieser Bereich mit
   Ratschl�n �en Umgang mit Software, die Frei im Sinne der DFSG ist,
   durcheinandergebracht wird.</i></p>

<p><i>Debian-Entwickler leben rund um die Welt und sind B�vieler L�er. 
   Offensichtlich sind einige US-B�viele andere sind dies aber nicht. 
   Einige k�en B�der sieben verbotenen L�er des Abschnitts 740.13(e)
   der EAR sein.</i></p>

<p><i>Wie bereits erw�t, haben wir Spiegel auf der ganzen Welt. Wir haben in 
   den sieben L�ern, die in Abschnitt 740.13(e) der EAR aufgef�ind, keine
   offiziellen Spiegel (Spiegel, zu denen das Projekt in Verbindung steht). Da 
   allerdings unsere Software �ntlich verf�ist, k�e sie in diese 
   L�er kopiert werden. Die meisten Spiegel innerhalb der USA spiegeln derzeit
   nur den Hauptserver (den Server ohne Kryptographie), allerdings spiegeln 
   einige sowohl den Haupt- als auch die non-US-Anteile des Archivs. Debian
   �mmt keine Verantwortung f� Spiegel innerhalb der USA, die den
   non-US-Anteil des Archivs spiegeln.</i></p>

<hrline />

<h3><i>Unser Ziel</i></h3>

<p><i>Wir m�en kryptographische Software in unser Hauptarchiv aufnehmen.
   Wir m�en die Risiken f� Entwickler, Benutzer, SPI, Spiegelverwalter,
   CD-Wiederverk�er, Sponsoren und jede andere mit Debian verbundene Partei
   verstehen, so dass wir eine informierte Entscheidung treffen k�n. Wir
   m�en diese Risiken dokumentieren und ver�ntlichen, so dass dieses
   Parteien durch Unwissenheit keine Straftat begehen. Offensichtlich wollen
   wir auch unn�e Risiken vermeiden.</i></p>

<p><i>Insbesondere m�en wir die folgenden Aktivit�n 
   ber�htigen:</i></p>

<ul>
<li><i>Auf t�icher Basis Software, die Frei im Sinne der DFSG ist, zu
    unseren Ver�ntlichungen hinzuzuf�der sie dort zu �ern. In der
    Praxis werden nur die Testing- und Unstable-Ver�ntlichungen t�ich
    ge�ert, aber die anderen Ver�ntlichungen werden von Zeit zu Zeit
    ge�ert.</i></li>

<li><i>Vertrieb kryptographischer Software als Teil unserer Ver�ntlichung
    �as Internet und auf CDs.</i></li>

<li><i>Hinzuf�der �dern von Software, die Frei im Sinne der DFSG ist,
    auf unserem CVS-Server.</i></li>

<li><i>Jede Reaktion, die wir aufgrund von �derungen in Kryptoregularien
    (oder Gesetzen) durchf�m�</i></li>
</ul>

<hrline />

<p><em>ENDE der Debian Dokumenten-Pr�bel</em></p>

<p>Ich werde versuchen, diese Ziele in meinen Antworten auf Ihre Fragen zu
   reflektieren. Als Art Zusammenfassung denke ich, dass eine einmalige
   Benachrichtigung f� aktuelle Archiv und Aktualisierungen hieran
   gen�ollte. Eine neue Benachrichtigung w� nur notwendig, falls ein
   neues Programm mit Vreschl�ng zu dem Archiv hinzugef�rde.
   Zus�licher Vertrieb von Freeware ben�t keine weitere Benachrichtigung.
   Allerdings unterl�n kommerzielle Versionen den Anforderungen an technische
   Begutachtung, Lizenzierung und Berichte, denen auch andere kommerzielle
   Produkte unterliegen. Die zuk�en �derungen an Gesetzen oder Regularien
   vorherzusagen ist schwierig, aber falls sich das Gesetz �ert, m�
   Sie entweder Ihre Site vom Netz nehmen oder sie so �ern, dass sie
   dieses weiter einh�. Sie unterliegen keiner Verpflichtung, andere Kunden
   �hre rechtlichen Verpflichtungen zu informieren, aber falls Sie eine
   Liste von h�ig gestellten Fragen pflegen, w�ch mich freuen,
   angemessene Antworten, die sie ihnen anbieten k�en, vorzuschlagen.</p>

<p>Fragen (Hinweis: jede Frage von Debian ist mit einem <q>D:</q> markiert)</p>

<blockquote class="question">
<p>
<span>D:</span>
    M�wird das Bureau of Export Administration (BXA) �oftware
    informieren, die wir zu Ver�ntlichungen hinzuf�</p>
</blockquote>

<p>Falls die Benachrichtigung genau formuliert ist und das Archiv auf der Site,
   die in der Benachrichtigung angegeben ist, bleibt, m�Sie nur eine einzige
   Benachrichtigung an BXA f� anf�liche Archiv einreichen. Nur eine
   Benachrichtigung f�e Site in den USA wird ben�t; f�egelsites
   innerhalb oder au�rhalb der USA wird keine separate Benachrichtigung 
   ben�t. Diese Benachrichtigung m�nur aktualisiert werden, wenn Sie
   ein neues Programm, das Verschl�ng implementiert, hinzuf�</p>

<pre lang="en">
	Department of Commerce
	Bureau of Export Administration
	Office of Strategic Trade and Foreign Policy Controls
	14th Street and Pennsylvania Ave., N.W.
	Room 2705
	Washington, DC 20230

	Re:  Unrestricted Encryption Source Code Notification 
	Commodity:	Debian Source Code

	Dear Sir/Madam:
	Pursuant to paragraph (e)(1) of Part 740.13 of the U.S. Export
	Administration Regulations ("EAR", 15 CFR Part 730 et seq.), we are
	providing this written notification of the Internet location of the
	unrestricted, publicly available Debian Source Code. Debian Source Code
	is a free operating system developed by a group of individuals,
	coordinated by the non-profit Software in the Public Interest.  This
	archive is updated from time to time, but its location is constant.
	Therefore, and this notification serves as a one-time notification for
	subsequent updates that may occur in the future.  New programs will be
	the subject of a separate notification.  The Internet location for the
	Debian Source Code is:  http://www.debian.org.

	  This site is mirrored to a number of other sites located
	outside the United States.

	  A duplicate copy of this notification has been sent to the ENC
	Encryption Request Coordinator, P.O. Box 246, Annapolis Junction, MD
	20701-0246.

	  If you have any questions, please call me at (xxx) xxx-xxxx.

	Sincerely,
	  Name
	  Title
</pre>


<blockquote class="question">
<p>
<span>D:</span>
    Welche Informationen m�wir in die Benachrichtigung aufnehmen?
</p>
</blockquote>

<p>Der obige Entwurf enth� die Informationen, die Sie in die Benachrichtigung
   aufnehmen m�</p>


<blockquote class="question">
<p>
<span>D:</span>
    Wie oft m�wir Benachrichtigungen senden? Wir m�en diese so selten
    wie notwendig versenden, da sie f� und die Regierung mehr Arbeit
    erzeugen, aber wir wollen sie auch so oft wie notwendig versenden, um die
    Regularien der Regierung zu erf�
</p>
</blockquote>

<p>Wie oben aufgeschrieben und unter der Annahme, dass das Archiv auf der
   Internet-Site wie in der Benachrichtigung identifiziert verbleibt sollten
   Sie f�gende Aktualisierungen keine erneute Benachrichtigung einreichen
   m� Sie w�nur eine weitere Benachrichtigung einreichen m�
   falls Sie ein neues Programm hinzuf� das Kryptographie 
   implementiert.</p>


<blockquote class="question">
<p>
<span>D:</span>
    Falls wir unsere kryptographische Software in dieses Land versch� und 
    die Gesetze oder Regularien w�versch�t, was k�en wir dann 
    m�cherweise verlieren? M� wir irgendwelche Software oder CDs
    zerst�? M� wir sie von unserer Hauptsite oder irgendwelchen
    Spiegeln entfernen? Falls wir die verst�ter Verf�eit 
    kryptographischer Software dazu verwendeten, die Sicherheit des Rest
    des Systems zu verbessern, und sich das kryptographische rechtliche
    Klima verschlechterte, w� es wahrscheinlich, dass wir alle Kopien
    dieser Software in den USA wegwerfen m�?
</p>
</blockquote>

<p>Der Trend geht zu verst�ter Liberalisierung der Exportkontrollen f� Kryptographie in den Vereinigten Staaten statt zu verst�ten Beschr�ungen.
   Dieser Trend war �ie letzte Dekade hinweg konstant und hat sich im 
   vergangenen Jahr beschleunigt. Wir k�n Sie nicht zu der Frage beraten, was
   Sie verlieren k�en, und nicht bis die neue Regulierungen ver�ntlicht 
   sind. Allerdings glauben wir, dass Sie das Copyright auf die Software und 
   einige, wenn auch vielleicht eingeschr�te, Exportrechte behielten.</p>
</p>


<blockquote class="question">
<p>
<span>D:</span>
    In Reihenfolge absteigender Vorliebe w�wir die Benachrichtigung
    wie folgt durchf�
    </p>
    <ul>
    <li>Einmal f� ganze Debian-Archiv</li>

    <li>Einmal f�e offizielle Ver�ntlichung (beachten Sie hierbei
        aber, dass sich Testing/Unstable zwischen Ver�ntlichungen 
	ver�ert)</li>

    <li>Einmal wenn ein neues Programm, das Kryptographie enth�, zu dem
        Archiv hinzugef�rd</li>

    <li>Einmal wenn eine neue Version eines Programmmes, das Kryptographie
        enth�, zu dem Archiv hinzugef�rd</li>
	</ul>
	
</blockquote>

<p>Ich glaube, dass Sie nur eine neue Benachrichtigung einzureichen haben, wenn 
   Sie ein neues Programm, das Kryptographie beinhaltet, hinzuf�   Aktualisierungen zu existierenden Programmen sollten durch die umfassende
   Sprache der von uns oben vorgeschlagenen Benachrichtigung abgedeckt sein.</p>


<blockquote class="question">
<p>
<span>D:</span>
    Neue Pakete kommen in den folgenden Ablauf an Schritten in das 
    Debian-Archiv. Zu welchem Zeitpunkt muss die Benachrichtigung stattfinden?
</p>
    <ol>
    <li>Die Originalautoren ver�ntlichen ein Paket als Open Source. Dieser
	Schritt wird bei einem Debian-eigenen Paket �rungen.</li>
    <li>Ein Debian-Entwickler paketiert die Quellen und das Bin�rogramm f�     Debian, oft mit �derungen am Quelltext.</li>
    <li>Das Paket wird auf ftp-master, incoming, hochgeladen.</li>
    <li>Das neue Paket kann nicht installiert werden, da es neu ist.</li>
    <li>Ftp-Administratoren f�ie ben�ten Eintragungen f� Paket
        hinzu.</li>
    <li>Das Paket wird innerhalb weniger Tage in das Archiv installiert.</li>
    <li>Das Paket wird auf die Spiegelsites kopiert.</li>
    </ol>
</blockquote>

<p>Die Regulierung ist recht deutlich, dass die Benachrichtigung vor oder 
   gleichzeitig mit der �ntlichen Verf�eit erfolgen muss. Exporte vor
   der �ntlichen Verf�eit ben�en eine Exportlizenz. Falls das Archiv
   in Schritt 3 nicht �ntlich verf�ist, muss das Paekt entweder vor 
   Schritt 3 �ntlich verf�gemacht (und eine Benachrichtigung gesendet)
   werden oder f�ian-Entwickler werden Exportlizenzen ben�en. Falls das
   Archiv in Schritt 3 �ntlich verf�ist, dann w�Benachrichtigungen
   die Notwendigkeit beseitigen, f�ian-Entwickler Exportlizenzen zu 
   haben.</p>


<blockquote class="question">
<p>
<span>D:</span>
    Falls der Originalautor die BXA benachrichtigt hat, wird dann eine
    Benachrichtigung ben�t? (Das Paketieren f�ian kann �derungen an
    den Quellen beinhalten, darunter �derungen am Ablageort von Dateien und
    gelegentlich funktionale Unterschiede, obwohl allerdings das allgemeine
    Ziel lautet, die Originalquellen in Debian mit minimalen �derungen zum
    Laufen zu bekommen.)
</p>
</blockquote>

<p>Falls der Originalautor die BXA benachrichtigt hat reicht dies aus.</p>


<blockquote class="question">
<p>
<span>D:</span>
    M�wir eine Benachrichtigung durchf� wenn neue Bin�rogramme
    (Objektcodes) hinzugef�rden, falls wir bereits f� Quellcode eine
    Benachrichtigung durchgef�aben?
</p>
</blockquote>

<p>Ich glaube nicht, dass Sie eine neue Benachrichtigung f�en Objektcode
   einreichen m� solange eine Benachrichtigung f� Quellcode 
   eingereicht wurde.</p>


<blockquote class="question">
<p>
<span>D:</span>
    Wird f�gramme, die keine kryptographischen Algorithmen enthalten,
    die aber gegen kryptographische Bibliotheken gelinkt werden, eine
    Benachrichtigung notwendig? Wie sieht es f�grammen, die andere
    Programme f�ptographische Funktionen ausf� aus?
</p>
</blockquote>

<p>Solange ein Programm Open Source ist kann es ein offenes kryptographische
   API enthalten und immer noch unter die <q>License Exception TSU</q> 
   fallen.</p>


<blockquote class="question">
<p>
<span>D:</span>
    Neue Programme k�n leicht vor der Ver�ntlichung ��rden
    (und zu diesem Zeitpunkt eine Benachrichtigung erledigt weren), aber wenn
    eine Aktualisierung durchgef�ird gibt es keinen manuellen Schritt,
    an dem die Benachrichtiung erfolgen kann. W� es akzeptabel, f�e neu
    hinzugef�oftware die die BXA mit einem Hinweis zu benachrichtigen, 
    dass zuk�e Aktualisierungen auch das Hinzuf�ryptographischer
    Funktionalit�beinhalten k�n?
</p>
</blockquote>

<p>Ja. �er-Berichten sollte wahrscheinlich wo zumutbar vermieden werden, aber
   Unter-Berichten muss vermieden werden. Zuk�e Aktualisierungen eines
   existierenden Programms ben�en keine separate Benachrichtigung. Nur neue
   Programme ben�en eine separate Benachrichtigung.</p>


<blockquote class="question">
<p>
<span>D:</span>
    K�n wir den Prozess der Einsendung der Benachrichtigungen automatisieren?
</p>
</blockquote>

<p>Sie k�n den Prozess der Einsendung der Benachrichtigungen automatisieren.
   Dies ist eine interne prozedurale Angelegenheit. BXA und NSA interessiert es
   nicht, wie Sie die Benachrichtigung intern ausf�</p>


<blockquote class="question">
<p>
<span>D:</span>
    Welche Form sollte die Benachrichtigung haben?
</p>
</blockquote>

<p>Die Benachrichtung der BXA kann entweder elektronisch oder auf Papier
   erfolgen, die Benachrichtigung der NSA muss auf Papier erfolgen.</p>


<blockquote class="question">
<p>
<span>D:</span>
    Wer kann die Benachrichtigung einsenden? M�sie beispielsweise B�    der USA sein?
</p>
</blockquote>

<p>Jede Person darf die Benachrichtigung einsenden; die Staatsangeh�keit ist
   nicht relevant.</p>


<blockquote class="question">
<p>
<span>D:</span>
    Gibt es irgendwelche anderen Belange, denen wir uns bewu� sein sollten?
    Welche Ma�ahmen m�wir neben der Benachrichtigung noch treffen?
</p>
</blockquote>

<p>Neben der Benachrichtigung k�en Sie die Implementierung einer umgekehrten
   IP-Suche �gen, die den Computer identifiziert, der um das Herunterladen
   bittet und dann Downloads des kryptographischen Archivs aus L�ern 
   blockiert, die von den USA mit einem Embargo belegt sind: Kuba, Iran, Irak,
   Libyen, Nord-Korea, Syrien, Sudan und das von den Taliban besetzte
   Afghanistan. Zus�lich k�en Sie �gen, eine Klausel in Ihrer 
   Lizenzvereinbarung oder einen separaten Bildschirm vor dem Herunterladen zu
   haben, der die Software herunterladende Person wie folgt ber�</p>

<p>Diese Software unterliegt den US-Exportkontrollen, anwendbar auf Open 
   Source-Software die Kryptographie enth�. Debian hat die Benachrichtigung
   bei dem Bureau of Export Administration und der National Security Agency
   eingereicht, die vor dem Export gem�den Bestimmungen der License Exception
   TSU der US-Exportadministrationsregeln verlangt ist. In Einklang mit den
   Anforderungen der License Exception TSU erkl�n und gew�leisten Sie, dass
   Sie berechtigt sind, die Software zu erhalten, dass Sie sich nicht in einem
   Land befinden, das dem Embargo der Vereinigten Staaten unterliegt und
   dass Sie die Software weder direkt noch indirekt in dem Design, der
   Entwicklung, der Lagerung oder Verwendung von nuklearen, chemischen oder
   biologischen Waffen oder Raketen verwenden. Kompilierter Bin�ode, der
   kostenlos weitergegeben wird, darf gem�den Vorschriften der License 
   Exception TSU reexportiert werden. Allerdings kann eine zus�liche
   technische Begutachtung und andere Anforderungen f�merzielle Produkte, 
   die diesen Code einbauen, vor dem Export aus den Vereinigten Staaten 
   notwendig sein. F��liche Informationen lesen Sie bitte 
   www.bxa.doc.gov.</p>


<blockquote class="question">
<p>
<span>D:</span>
    Derzeit k�n Benutzer weltweit auf die Software, die auf die Integration
    in unser Archiv wartet, zugreifen und diese m�cherweise herunterladen.
    Wahrscheinlich w�wir alle notwendigen Benachrichtigungen erledigen,
    w�end die Software in das Archiv aufgenommen wird. Somit w�oftware
    in diesem Zustand auf die Benachrichtigung warten. W� dies ein Problem?
    Falls ja, w� es akzeptable, eine alternative Warteschlange mit 
    kryptographischer Software, die auf die Integration in das Archiv wartet,
    aufzusetzen, die nur f�ere Entwickler verf�w�? Um Software
    in unsere Distribution aufzunehmen, m�Entwickler, die sich oftmals
    au�rhalb der USA befinden, die Software untersuchen und sicherstellen,
    dass Sie bestimmten Richtlinien gen�ie sollten wir diesen Zugriff
    realisieren? Gibt es andere L�gen zu diesem Bereich vor der 
    Benachrichtigung, an die wir denken sollten?</p>
 <p>Ein Problem, das uns h�ig �en Weg l�t, sind Software-Patente. 
    Offensichtlich entfernt die Integration von Kryptographie in Software keine
    der Patentsorgen, �ie wir normalerweise nachdenken m�. Gibt es
    allerdings irgendwelche neuen Probleme die wir bedenken m� wenn Patente
    in das Wechselspiel mit den Exportregularien kommen? Es scheint, dass
    zumindest f� Freistellungs-TSU (Abschnitt 740.13 der EAR) Patente
    keinen Einfluss darauf nehmen, ob der Quellcode �ntlich ist.</p>
</blockquote>

<p>Es ist wichtig zwischen, dem Archiv, das der Benachrichtigung unterlag, und
   neuen Programmen zu unterscheiden. Sie k�n das Archiv, das der 
   Benachrichtigung unterlag, ohne weitere Benachrichtigung aktualisieren, 
   wie oben beschrieben. Nur neue Programme m�vor der Ver�ntlichung 
   Thema einer separaten Benachrichtigung sein. Falls neue Programme von 
   Entwicklern vor der Ver�ntlichung begutachtet werden m�und diese
   Software sowohl nicht �ntlich verf�und die US-Regierung noch
   nicht dar�enachrichtigt ist, dann empfehle ich Ihnen, zu �gen, 
   sich eine Exportlizenz zu besorgen, die diese beschr�te Begutachtung vor der
   Benachrichtigung erlaubt. Ihre Aussage ist korrekt, dass Patente Software 
   nicht von der Eignung zum Export unter der License Exception TSU 
   disqualifizieren.</p>


<blockquote class="question">
<p>
<span>D:</span>
    Distribution, Spiegeln und CDs</p>

 <p>M�unsere Spiegel in den USA die BXA benachrichten, falls wir 
    Kryptographie zu unserem Archiv hinzuf�Wie oft m�Sie die BXA 
    benachrichtigen? Wir w�gerne die Situation vermeiden, in der Spiegel
    f�es neue Programm, das Debian zum Archiv hinzuf�ine
    Benachrichtigung versenden m� selbst falls unser Hauptserver solche
    Benachrichtigungen einsenden muss. Wir m�den Betrieb f� 
    Spiegelbetreiber einfach halten. Was, falls �upt, m� Spiegel
    au�rhalb der USA tun?</p>

 <p>Falls wir eine Aktualisierung an einen Spiegel sendeten statt darauf zu 
    warten, dass er die Software herunterl�, m�wir irgendwelche 
    besonderen Schritte durchf� Was falls wir einem Spiegel eine Bitte zum
    Herunterladen neuer/ge�erter Software schicken?</p>
</blockquote>

<p>Sobald die Benachrichtigung f� zentralen Server versandt wurde wird
   keine weitere Benachrichtigung f�egelsites ben�t.</p>


<blockquote class="question">
<p>
<span>D:</span>
    Welche der folgenden H�ler (falls �upt) w� nur mit einer 
    Benachrichtigung in der Lage, unver�erte Debian-Programme (und Quellen)
    zu versenden? Welche w�Begutachtungen und Zustimmungen ben�en?
    K�e die Begutachtung zeitgleich zum Versand erfolgen, oder m�sie
    vorher erfolgen?</p>
<p> A) Post-Versand von CDs zu den Medienkosten?<br />
    B) Post-Versand von CDs mit Gewinnabsicht?<br />
    C) Regalverkauf von CDs zu den Medienkosten?<br />
    D) Regalverkauf der CDs mit Gewinnabsicht?<br />
    E) H�ler, die CDs von A) oder C) (s.o.) zusammen mit Hardware 
       bereitstellen. Die Hardware wird mit Gewinnabsicht verkauft, allerdings
       keine Vorinstallation?<br />
    F) Wie E, allerdings mit Vorinstallation der Software?<br />
    G) Irgendeines der obigen, Verkauf von Unterst� f� Software?</p>
<p> Falls das leichter ist, hier eine andere Betrachtungsweise: Welche 
    Bedingungen m�f�en H�ler erf�ein, um Bin�rogramme unter
    der License Exception TSU zu versenden, und welche Kosten darf der H�ler
    wieder erlangen und/oder zu welchen Kosten darf der H�ler mit Gewinn
    verkaufen?</p>
</blockquote>

<p>Vern�e und �e Geb�f� Reproduktion und den Vertrieb sind
   erlaubt, aber keine Lizenzgeb� Unterst� ist ebenfalls entsprechend
   der obigen Begrenzungen erlaubt.</p>


<blockquote class="question">
<p>
<span>D:</span>
    Falls die einmalige Begutachtung f�er�erte Programme, die mit 
    Gewinnabsicht verkauft werden, gen�ann diese Bewilligung von anderen 
    H�lern verwandt werden, die unver�erte Programme versenden?</p>
</blockquote>

<p>Die einmalige Begutachtung ist produktbezogen und unabh�ig vom H�ler.</p>


<blockquote class="question">
<p>
<span>D:</span>
    W� es akzeptierbar, einen offiziellen Spiegel in einem Land, das von
    Abschnitt 740.13(e) der EAR verboten wird, aufzusetzen?
</p>
</blockquote>

<p>Sie m� eine Lizenz beantragen, einen offiziellen Spiegeln in einem
   Land unter Embargo aufzusetzen.</p>


<blockquote class="question">
<p>
<span>D:</span>
    Falls es technisch undurchf� w�, Zugriff von den T7-L�ern zu einem
    Netz von Web- (oder FTP-, usw.)Servern zu verhindern, verlangte die 
    angemessene Sorgfalt extreme Ma�ahmen? Erf�er defakto Standard des
    Gang und G�-Vorgehens die angemessene Sorgfalt?</p>
</blockquote>

<p>Der Defakto-Industriestandard sollte ausreichen. Ich hoffe, dass die 
   Regierung erkennt, dass jedes von Menschen entworfene System mit genug
   Einsatz bezwungen werden kann.</p>


<blockquote class="question">
<p>
<span>D:</span>
    Welche Schritte sollten wir unternehmen, falls uns bewu� wird, dass
    jemand Software von einem Spiegel innerhalb der USA in eines dieser L�er 
    herunterl�? Was gilt, falls uns bewu� wird, dass das Herunterladen in
    eines dieser L�er von einem Spiegel au�rhalb der USA passiert?</p>
 <p>Einige unserer Entwickler k�en in den sieben von der Freistellungs-TSU
    verbotenen L�ern leben oder deren B�sein. W� es f�se Entwickler
    ein Problem, Zugriff auf kryptographische Software auf unseren Maschinen
    zu erhalten? M� wir sie bitten, solche Software nicht herunterzuladen?
    Welche Schritte m� wir unternehmen, falls uns bewu� wird, dass sie
    kryptographische Software herunterladen?</p>
</blockquote>

<p>Reines Ver�ntlichen kryptographischer Software auf einem Server, der von
   einem Land unter Embargo zugreifbar ist, bedeutet kein <q>Wissen</q>, dass
   die Software dorthin exportiert wurde. Daher zieht das reine 
   Ver�ntlichen keine Haftung im strafrechtlichen Sinne nach sich. Wir
   empfehlen, dass Sie IP-�erpr�n durchf�und das Herunterladen
   aus L�ern unter Embargo verbieten. Diese geb�e Sorgfalt w�uch
   eine Verteidigung gegen einen Anspruch auf zivilrechtliche Haftung
   darstellen. Falls Sie herausfinden, dass Ihre Software in ein verbotenes
   Ziel heruntergeladen wurde, empfehle ich Ihnen, dass Sie zuk�es
   Herunterladen zu dieser speziellen Site blockieren, es sei denn und bis
   Sie eine Lizenz von der BXA erhalten haben.</p>

<hr />

<p>Debian bedankt sich bei <a href="http://www.hp.com/";>Hewlett-Packards</a>
   <a href="http://www.hp.com/products1/linux/";>Linux Systems Operation</a>
   f�e Unterst� beim Erhalt dieser rechtlichen Stellungnahme.</p>

Attachment: signature.asc
Description: Digital signature


Reply to: