Hmm, soweit ich sehe, ist ein gewisser Anteil dieser teilweise nun
schon berichtigten »Kommasetzungsfehler« wohl das fehlende Komma
(oder gegebenenfalls die fehlenden Kommata) bei Infinitivgruppen mit
»zu«. Laut NDR ist dies kein Fehler, vielmehr liegt es im Ermessen des
Autors, ein Komma oder paarige Kommata zu setzen oder nicht, siehe
auch
http://www.ids-mannheim.de/reform/e3-1.html#P76
Sofern »von LT
begonnen« und »komplett frei« als gleichberechtigte attributive
Qualitativa angesehen werden, so sollte ein Komma gesetzt werden. Wenn
aber die Konnotation gegeben sein soll im Sinne von »komplett freies
Stück Software, das von LT begonnen wurde« (Aufwertung von »komplett
frei«), so ist das Komma meines Erachtens fehl am Platz.