Re: Rechtliche Grundlage von Internet-Zugängen in Schulen
Am Monday, den 18 February hub Helmut Hullen folgendes in die Tasten:
> Hallo, Maximilian,
> Du (max) meintest am 18.02.08:
~~~
Passt bei mir zwar, aber ob es generell pfiffig ist, den local-part
der Email-Adresse hinzutun, wage ich mal zu bzweifeln.
> >>> Der Nachwuchs muß lernen und nicht nur vor etwas beschützt werden,
> >>> vor dem man ihn sowieso nicht schützen kann.
>
> >> Wenn der zur Aufsicht verpflichtete Lehrer das als Ausrede vorm
> >> netten Richter am Amtsgericht vorbringt, dann lächelt der Richter
> >> nicht mal.
>
> > Könnten wir diese Diskussion mal wieder auf ein Niveau jenseits des
> > Ich-hab-so-dolle-Angst-vor-den-Eltern,Richtern,... bringen?
> Nein.
> Wer Lehrer ist, der hat das geltende Recht (und seine Dienstpflichten)
> zu beachten.
[ ] Du hast meine Mail ganz gelese und verstanden.
Schade.
Ciao
Max
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