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Re: Rechtliche Grundlage von Internet-Zugängen in Schulen



Am Monday, den 18 February hub Helmut Hullen folgendes in die Tasten:

> Hallo, Maximilian,

> Du (max) meintest am 18.02.08:
      ~~~

Passt bei mir zwar, aber ob es generell pfiffig ist, den local-part
der Email-Adresse hinzutun, wage ich mal zu bzweifeln.

> >>> Der Nachwuchs muß lernen und nicht nur vor etwas beschützt werden,
> >>> vor dem man ihn sowieso nicht schützen kann.
> 
> >> Wenn der zur Aufsicht verpflichtete Lehrer das als Ausrede vorm
> >> netten Richter am Amtsgericht vorbringt, dann lächelt der Richter
> >> nicht mal.
> 
> > Könnten wir diese Diskussion mal wieder auf ein Niveau jenseits des
> > Ich-hab-so-dolle-Angst-vor-den-Eltern,Richtern,... bringen?

> Nein.
> Wer Lehrer ist, der hat das geltende Recht (und seine Dienstpflichten)  
> zu  beachten.

[ ] Du hast meine Mail ganz gelese und verstanden.

Schade.

Ciao
Max
-- 
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