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Re: Rechtliche Grundlage von Internet-Zugängen in Schulen



Am Sonntag, 17. Februar 2008 schrieb Holger D.:
> Hi,
>
> sensibilisiert durch die Diskussion über die Verwendung von
> opendns.com, stellt sich mir die Frage, welche rechtliche Grundlage
> hat eigentlich so ein Internet-Zugang in einer Schule? Gibt es
> Auflagen, die erfüllt sein bzw. Mindest-Anforderungen die eingehalten
> werden müssen?

Ja, die gibt es:

http://www.gs-theesen.de/impressum.htm

> Welche "Regeln" gelten in öffentlichen Schulen und welche in Schulen
> in freier Trägerschaft? Haben bei Letzteren die Eltern ein
> Mitsprache-Recht?

Die Eltern haben afaik immer ein Mitspracherecht. Sie sollten es aber 
auch wahrnehmen.

> Und sagt mir jetzt bitte nicht, dass es hier keine Vorschriften gibt.
> Wir sind in Deutschland, da gibts für alles eine Vorschrift! :-)

Sicher, darum hab ich mal das hier für eine von mir administrierte 
Schule gemacht:

http://www.gs-theesen.de/Computer-Nutzungs-Regeln.htm

Insbesondere am Ende diese Seite finden sich weiterführende URL's.

Grüsse, Jürgen Leibner


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