Re: Rechtliche Grundlage von Internet-Zugängen in Schulen
Am Sonntag, 17. Februar 2008 schrieb Holger D.:
> Hi,
>
> sensibilisiert durch die Diskussion über die Verwendung von
> opendns.com, stellt sich mir die Frage, welche rechtliche Grundlage
> hat eigentlich so ein Internet-Zugang in einer Schule? Gibt es
> Auflagen, die erfüllt sein bzw. Mindest-Anforderungen die eingehalten
> werden müssen?
Ja, die gibt es:
http://www.gs-theesen.de/impressum.htm
> Welche "Regeln" gelten in öffentlichen Schulen und welche in Schulen
> in freier Trägerschaft? Haben bei Letzteren die Eltern ein
> Mitsprache-Recht?
Die Eltern haben afaik immer ein Mitspracherecht. Sie sollten es aber
auch wahrnehmen.
> Und sagt mir jetzt bitte nicht, dass es hier keine Vorschriften gibt.
> Wir sind in Deutschland, da gibts für alles eine Vorschrift! :-)
Sicher, darum hab ich mal das hier für eine von mir administrierte
Schule gemacht:
http://www.gs-theesen.de/Computer-Nutzungs-Regeln.htm
Insbesondere am Ende diese Seite finden sich weiterführende URL's.
Grüsse, Jürgen Leibner
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