Rechtliche Grundlage von Internet-Zugängen in Schulen
Hi,
sensibilisiert durch die Diskussion über die Verwendung von opendns.com,
stellt sich mir die Frage, welche rechtliche Grundlage hat eigentlich so
ein Internet-Zugang in einer Schule? Gibt es Auflagen, die erfüllt sein
bzw. Mindest-Anforderungen die eingehalten werden müssen?
Welche "Regeln" gelten in öffentlichen Schulen und welche in Schulen in
freier Trägerschaft? Haben bei Letzteren die Eltern ein Mitsprache-Recht?
Und sagt mir jetzt bitte nicht, dass es hier keine Vorschriften gibt.
Wir sind in Deutschland, da gibts für alles eine Vorschrift! :-)
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cu -HD-
ml-edu@dengler-bw.de
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