Re: Squid Guard vulnerability the 2nd
Hallo, Peter,
Du (Peter.Voigt1) meintest am 18.06.07:
> Die rechtliche Fragestellung
> ----------------------------
[...]
> Das Problem auf einen externen Dienstleister abwaelzen zu wollen,
> funktioniert im Regelfall nicht. Sich nur darauf beschraenken zu
> wollen, kann im Falle eines Vorkommnisses als Verletzung der
> Aufsichtspflicht angesehen werden.
Ist der Kern dieser Feststellung "sich nur darauf beschränken" zu
ergänzen durch "das ersetzt nicht die fortwährende Aufsicht durch die
Aufsichtspflichtigen, es ergänzt sie nur"?
Viele Gruesse!
Helmut
Reply to: