On Sun, Oct 31, 2004 at 03:59:54PM +0100, Peter Voigt wrote: > Fazit: > > Der juristische Ausweg, der unübersichtlichen Rechtslage im Bereich > Datenschutz Herr zu werden, bietet sich mit der Einholung > ausdrücklicher datenschutzrechtlicher Erlaubnisse der Betroffenen an. > Dann lassen sich prinzipiell auch Schüler-ID's verwenden. vielen dank, peter.