[Date Prev][Date Next] [Thread Prev][Thread Next] [Date Index] [Thread Index]

Re: Verwaltung von Schulklassen



On Fri, Oct 29, 2004 at 12:06:00PM +0200, Helmut Hullen wrote:
> Einen Richter (der im konkreten Fall über Verstösse gegen das  
> Datenrecht zu befinden hätte) dürfte der Nutzen für den Administrator  
> nicht sonderlich interessieren. Der schaut nur: wird gegen das  
> (jeweils anzuwendende) Datenrecht verstossen?
> 
> Und auch wenn gerade Lehrer damit Probleme haben: es gibt kein  
> spezielles Datenrecht für Schulen, es gibt kein spezielles Medienrecht  
> für Schulen.

Mal nebenbei - Hier unterhalten sich nicht Juristisch gebildete Personen
ueber hoerensagen. Vielleicht sollte mal jemand zumindest
Gesetzestexte, Urteile oder Kommentare Juristisch ausgebildeter Personen
posten. Nach BSDG sehe ich naehmlich die Speicherung als eine "zu
erfuellende Verwaltungsaufgabe" nach Par. 4 (2) BSDG.

Weiterhin sollte jeder mal darueber nachdenken wie zufaellig vergebene
Nummern das Persoehnlichkeitsrecht beeintraechtigen werden. Denn NUR
DANN sind wir im Anwendungsbereich des BSDG.

Flo
-- 
Florian Lohoff                  flo@rfc822.org             +49-171-2280134
                        Heisenberg may have been here.

Attachment: pgpkH2gYetv1f.pgp
Description: PGP signature


Reply to: