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Re: Verwaltung von Schulklassen



On Saturday 30 October 2004 21:17, Helmut Hullen wrote:
>
> Noch einmal: es gibt kein spezielles Datenrecht für Schulen.
>
Ja, das stimmt, aber es gibt spezielle Verordnungen, in der das Gesetz 
umgesetzt wird. Ein Beispiel (weil so schön im Netz) von Nordrhein-Westfalen:

http://www.lfd.nrw.de/fachbereich/fach_3_2_37.html

Es stimmt: es gibt kein spezielles Gesetz. Nur die Interpretationen. Jedes 
Bundesland hat solche  Verordnungen. Und diese gelten für uns.

Grüße, Martin

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