Re: Verwaltung von Schulklassen
On Saturday 30 October 2004 21:17, Helmut Hullen wrote:
>
> Noch einmal: es gibt kein spezielles Datenrecht für Schulen.
>
Ja, das stimmt, aber es gibt spezielle Verordnungen, in der das Gesetz
umgesetzt wird. Ein Beispiel (weil so schön im Netz) von Nordrhein-Westfalen:
http://www.lfd.nrw.de/fachbereich/fach_3_2_37.html
Es stimmt: es gibt kein spezielles Gesetz. Nur die Interpretationen. Jedes
Bundesland hat solche Verordnungen. Und diese gelten für uns.
Grüße, Martin
Reply to: