Re: Verwaltung von Schulklassen
Moin!
Hallo, Northern,
btw. ich heisse Chris, nicht Northern :)
Einen Richter (der im konkreten Fall über Verstösse gegen das
Datenrecht zu befinden hätte) dürfte der Nutzen für den Administrator
nicht sonderlich interessieren. Der schaut nur: wird gegen das
(jeweils anzuwendende) Datenrecht verstossen?
Also zum einen würd ich doch darum bitten, mal auf dem Boden zu bleiben.
Kein Staatsanwalt der BRD (auch nicht Herr Drägerhof) wird ein
öffentliches Interesse an solch einem Fall bekunden.
Ferner gilt für die deutschen Gerichte, wenn ich das aus meinen
Rechtskundeklausuren richtig behalten habe ;) immer noch die
Verhältnismäßigkeit der Mittel.
Im übrigen hat mir noch niemand auf meine Frage geantwortet, gegen
welche Rechtsvorschriften verstoßen wird, wenn man diese ID exportiert.
Das interessiert mich immer noch brennend ;)
Und auch wenn gerade Lehrer damit Probleme haben: es gibt kein
spezielles Datenrecht für Schulen, es gibt kein spezielles Medienrecht
für Schulen.
Ich hoffe, du hältst mich nicht für einen solchen :)
MfG, Chris
--
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