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[eV] Einladung zur 1. außerordentlichen Mitgliederversammlung des DebConf Deutschland e.V.



Liebe Mitglieder,


zwecks Satzungsänderungen lädt der Vorstand zur 1. außerordentlichen
Mitgliederversammlung

  - am Mittwoch, den 18.6.2014 um 18:00 Uhr
  - In der Widenmayerstraße 17, 80538 München

ein.


Die Tagesordnung ist:

  1. Regularien, Feststellung der Beschlußfähigkeit
  2. Satzungsänderungen
  3. Sonstiges


Zu 2.:

Es sollen folgende Änderungen in der Satzung vom 3.5.2014 vorgenommen werden:

  A. Das Geschäftsjahr soll dem Kalenderjahr entsprechen.

     § 1 Abs. 4 wird ersetzt und wie folgt neu gefaßt: "Das
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Zeitraum von der Gründung des
Vereins bis zum Jahresende bildet ein Rumpfgeschäftsjahr."

  B. Beschlüsse, die die Satzung oder die Auflösung des Vereins
betreffen, sollen zwar weiterhin mit Dreiviertelmehrheit der
Anwesenden gefaßt werden können, jedoch müssen mindestens drei Leute
anwesend sein. Bislang wäre es einem Einzelnen möglich, solche
Beschlüsse zu fassen.

     § 6c Abs. 3 wird ersetzt und wie folgt neu gefaßt: "Ein Beschluß
über Satzungsänderungen oder über die Auflösung des Vereins ist nur
rechtswirksam, wenn er in der Einladung wörtlich angekündigt wurde,
mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder an der Abstimmung
teilnehmen und der Beschluß mit Dreiviertelmehrheit gefaßt wird."

  C. Beschlüsse der Mitgliederversammlung außerhalb von
Präsenzsitzungen sollen auch vorfristig gefaßt werden können, wenn
Einvernehmen herrscht.

      § 6f Abs. 5 wird zu Abs. 6 und ein neuer Abs. 5 wird mit
folgendem Text neu gefaßt: "Geben alle Mitglieder Ihre Stimme bereits
vor Ablauf der zweiwöchigen Ankündigungsfrist gem. Abs. 1 ab und
erklären sich zusammen mit der Stimmabgabe zur vorzeitigen
Beschlußfassung bereit, gilt der Beschluß entsprechend der
Stimmenmehrheit als gefaßt bzw. nicht gefaßt, sobald die letzte Stimme
eingegangen ist. Auf die vorfristige Entscheidung ist in der
Niederschrift hinzuweisen."

  D. Der Vorstand hat insbesondere §§ 2, 3 den Anforderungen der
Finanzverwaltung hinsichtlich der angestrebten Gemeinnützigkeit
angepaßt, wozu er gem. § 7c der Gründungssatzung ohne Beschluß der
Mitgliederversammlung befähigt ist. Für konkrete Informationen wird
auf die beigefügte Satzung verwiesen.


Ein latexdiff zwischen git tag 'verein-foundation' und HEAD haengt an.


Den Vereinsdackel zum Grusse,
Richard

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