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Re: [Gesetz gegen Verwendung v. Hackertools]



Hallo Bjoern,

Bjoern Schliessmann, 02.10.2006 (d.m.y):

> Matthias Haegele wrote:
> 
> > http://www.heise.de/security/news/meldung/78448
> 
> Da kann ich aber nicht rauslesen, dass Portscans strafbar werden
> sollen. Ein Portscan ist immernoch die einzige Möglichkeit,
> rauszufinden, was sich am anderen Ende befindet.

Solange man sich aber an diesem "anderen Ende" befindet (wie es beim
OP der Fall ist), braucht man keine "Hackertools", sondern kann
einfach mal mit "netstat -tulpen" nachsehen, was anliegt.

Gruss/Regards,
Christian Schmidt

-- 
Als Gott den Mann erschuf, übte sie nur.

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