Re: Debian - Etch DVD schauen #Totem
Am Dienstag, 4. Juli 2006 08:47 schrieb Christian Frommeyer:
> Am Montag 03 Juli 2006 23:22 schrieb Sven Hartge:
> > Das "Umgehen eines wirksamen Kopierschutzes" ist illegal, egal, ob
> > du es machst, um den Film anzusehen, die Bits statistisch zum
> > Lottospielen auszuwerden oder die DVD zu kopieren.
>
> Die einzige Frage ist an der Stelle, ob CSS ein wirksamer
> Kopierschutz ist. Der verwendete Schlüssel in CSS ist mit 40-bit
> ziemlich kurz (der Grund dafür lag wohl in den Exportbeschränkungen
> der Amis) und das Verfahren hat einen Designfehler, der das Knacken
> des Codes in wesendlich weniger als der für einen Brute-Force Angriff
> benötigten Zeit erlaubt. (siehe
> de.wikipedia.org/wiki/Content_Scrambling_System)
>
> Für meine Begriffe hieße das Kopierschutz ja, wirksam nein. Juristen
> sehen sowas aber gerne mal anders (die haben eben meistens keinen
> Schimmer von dem was sie beurteilen müssen)
In einem anderen Wiki Artikel:(http://de.wikipedia.org/wiki/Decss)
In Deutschland ist die Umgehung von Kopierschutztechnologien seit der
Novellierung des Urheberrechts vom 13. September 2003 gemäß § 95a UrhG
illegal; nach geltendem Recht ist in Deutschland sowohl das Anbieten,
die Verbreitung und die Verwendung von so genannter "Umgehungssoftware"
ebenso strafbar wie Anleitungen zur Umgehung eines Kopierschutzes.
Da es sich bei CSS nicht um einen Kopierschutz, sondern wie der Name
auch schon andeutet um eine Content-Verschlüsselung handelt, ist das
Gesetz nicht auf DeCSS anwendbar. Daher geht die Filmindustrie einem
klärenden Prozess aus dem Weg, um möglichst lange von der bestehenden
Unsicherheit zu profitieren.
Ich würde CSS auch nicht als Kopierschutz sondern als Abspielschutz
sehen. Aber so lange es kein Urteil bzw. klare Rechtslage gibt muss man
halt vorsichtig sein.
--
Markus Schulz - msc@antzsystem.de
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