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Re: Rechtslage bei Verfolgung von Angriffen



Hallo Enrico,

> ich hatte kuerzlich einen Angriff auf eine meiner Maschinen, wo

> Nun die Frage: inwieweit besteht Erfolgsaussicht bei einem
> Strafrechtlichen vorgehen ? (Ich moechte nicht hinterher wieder
> wegens Verleumdung verklagt werden)

Wieso "wieder"?
Die Erfolgsaussicht schätzt nicht Du, sondern der Staatsanwalt ab. Du gibst
mit einer Anzeige im Strafrecht nur dem Staat einen Sachverhalt kund. Die
Entscheidung, ob und was zu unternehmen ist obliegt dann dem Staat (sehr
vereinfacht ausgedrückt).

Also Du sagst nicht "A hat meinen Rechner gehackt" sondern "mein Rechner ist
gehackt worden, dies sind die Logfiles, die IP Nummern habe ich gemarkert".
Und diese Aussage ist ja wohl nicht zu widerlegen.

Zivilrechtlich ist natürlich eine ganz andere Kiste.

-- 
mfg
Matthias Taube



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