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Re: [OT] Datenspeicherung und EURO-PRO



Jan Hofmann schrieb:
> Hallo Liste,
>
> Ich bekam heute einen Brief der Firma EURO-PRO aus Grävenwiesenbach mit 
> folgendem Wortlaut:
> ---------------------------------------------------------------------------
> Benachrichtigung über Datenspeicherung
>  Unser Zeichen A######## (bei evtl. Rückfragen unbedingt angeben)
>  
>  Sehr geehrter Empfänger,
>  genäß $33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz setzen wir sie hiermit davon
>  in Kenntnis, dass wir zu ihrer Person
>  gespeicherte Daten erstmals übermittelt haben.
>  
>  Lesen sie hierzu bitte zunächst die Erläuterungen und Hinweise am
>  Ende dieses Schreibens. (habe ich als Antwort auf diesen Thread
>  geschrieben Anm. d. Authors)
>  
>  Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird zu den gespeicherten Daten
>  ausnahmslos auf Ihre schriftliche Anfrage von uns Auskunft nur auf
>  dem Postweg erteilt.
>  
>  Um Ihnen richtige und vollständige Auskunft zu Ihren bei uns
>  gespeicherten personenbezogenen Daten erteilen zu können, benötigen
>  wir Ihre Angaben zu
>  
>  -Name (evtl. Geburtsname)
>  -Vorname
>  -Aktuelle Anschrift (mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)
>  
>  Mit freundlichen Grüßen
>  EURO-PRO Gesellschaft für Data Processing mbH
>
> Erläuterungen und Hinweise über Datenspeicherung
>  
>  Die EURO-PRO Gesellschaft für Data Processing mbH (kurz:EURO-PRO) ist
>  ein Unternehmen, das im Sinne von §27 Abs. 1 Nr. 1
>  Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unter Einsatz von
>  Datenverarbeitungsanlagen personenbezogene Daten verarbeitet und
>  nutzt.
>  
>  Geschäftszweck ist die Übermittlung der aktuellen Wohnanschrift von
>  Verbrauchern an Einzelhandels-, Versandhandels-, Versicherungs-,
>  Telekommunikations-, Dienstleistungs- und sonstigen Unternehmen.
>  
>  Die gespeicherten Daten beschränken sich auf Namen und Anschrift und
>  beziehen sich auf Eintragungen in öffentlichen Verzeichnissen wie z.
>  B. Einwohnermelderegistern.
>  
>  Das geschäftsmäßige Erheben und Speichern personenbezogener Daten zum
>  Zwecke der Übermittlung ist gemäß §29 Abs. 1 Nr. 1 BDSG zulässig,
>  wenn kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein
>  schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Erhebung oder
>  Speicherung hat oder die Daten gemäß §29 Abs. 1 Nr. 2 BDSG aus
>  allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können, es sei denn,
>  dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen offensichtlich
>  überwiegt.
>  
>  Gemäß §34 BDSG kann jeder Betroffene von der EURO-PRO Auskunft
>  darüber verlangen, welche Daten über ihngespeichert sind. Ein
>  Anspruch auf Auskunft über Herkunft und Empfänger der Daten besteht
>  gemäß §34 Abs. 1 Satz 3 BDSG nur, sofern nicht das Interesse an der
>  Wahrung des Geschäftsgeheimnisses überwiegt.
>  
>  Geschäftsführer
>  Ralf Niederhäuser
>  
>  HRB 8638
>  Bad Homburg
> ---------------------------------------------------------------------------------------
>
> Habe bislang über das Internet herausgefunden das diese Firma mit Adressen 
> handelt bzw. diese überprüft im Auftrag von Firmen bei denen man noch 
> Schulden hat oder ähnliches...
>
> Ich habe auch wissentlich nirgens zur Weitergabe meiner Daten zugestimmt!
>
> Hat jemand von euch einen ähnlichen Brief bekommen? Was soll ich tun? Bin für 
> Hinweise Dankbar!
>
> Gruß, Jan
>   

Hallo Namensvetter,

ich halte das für Dummenfang. Wieso will die Firma vollständigen Namen,
Adresse etc. von Dir wissen, wenn das Schreiben postalisch zugestellt
worden ist? Dann haben sie selbige Informationen logischerweise.
Ich denke mal, die wollen überprüfen, ob die Anschrift noch stimmt.
Reagiert der Empfänger, haben die eine Bestätigung und die (bzw. die
aktualisierten Daten) können sie wieder verkaufen. Pure Abzocke also.

Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder nicht reagieren oder antworten und
a) die Löschung der Daten verlangen b) erfragen, wie die Firma an die
Daten gekommen ist. Eventuell kann man da mit rechtlichen Schritten drohen.
Die zitierten Gesetze sollte man sich vielleicht mal zu Gemüt führen,
schreiben können die ja viel (siehe letzter Absatz vom Brief). Außerdem
gilt so was nur, denke ich, wenn man irgendwo irgendwann mal der
Weitergabe der Daten zugestimmt hat (Gewinnspiel etc.). Dann hat man
sicherlich schlechte Karten.

Ich finde es eine Frechheit, das man noch nicht mal erfährt, an /wen/
die Daten übermittelt wurden. Vielleicht ist die GEZ auch darunter? Mich
würde auch mal interessieren, ob "Einwohnermelderegister" tatsächlich
öffentliche Verzeichnisse sind. Meines Erachtens nicht, da sie
eigentlich nur für die kommunalen Behörden da sind. Es wäre mir neu,
wenn jeder dort hingehen und Daten abfragen könnte.

Schönen Sonntag noch,
Jan Kappler


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